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   VGH Hessen, 19.01.1990 - 10 TH 2262/89   

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VGH Hessen, 19.01.1990 - 10 TH 2262/89 (https://dejure.org/1990,25543)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.01.1990 - 10 TH 2262/89 (https://dejure.org/1990,25543)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Januar 1990 - 10 TH 2262/89 (https://dejure.org/1990,25543)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Saarland, 17.06.2016 - 2 B 124/16

    Vorläufiger Rechtsschutz der Familienangehörigen gegen Ausweisung

    Der vom VGH Kassel(VGH Kassel, Beschluss vom 19.1.1990 - 10 TH 2262/89 - ( juris)) vertretenen Ansicht, wonach dem Widerspruch und der Anfechtungsklage des insoweit selbst klagebefugten Ehegatten eines Ausländers gegen dessen Ausweisung aufschiebende Wirkung nur dann nicht zukommen soll, wenn (auch) dem Ehegatten gegenüber die sofortige Vollziehung der Ausweisung unter besonderer Abwägung der Belange des Ehegatten im öffentlichen Interesse angeordnet worden ist, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • VG Saarlouis, 14.04.2016 - 6 L 186/16

    Voraussetzungen einer Ausweisung; Antragsbefugnis der Familienangehörigen

    VGH Kassel, Beschluss vom 19.01.1990 - 10 TH 2262/89 -, InfAuslR 1990, 144 ff., juris,.
  • VGH Hessen, 29.05.1995 - 13 TH 310/95

    Zum Schutz eines Häftlings vor der Ausweisung aufgrund MRK Art 8 Abs 1 - Schutz

    Zunächst bedarf es im Rahmen des vorliegenden einstweiligen Rechtsschutzverfahrens keiner abschließenden Entscheidung darüber, ob der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts zu folgen ist, wonach dem Antragsteller zu 2. keine eigenständige Antragsbefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO analog in bezug auf die an die Antragstellerin zu 1., seine Ehefrau, gerichtete ausländerbehördliche Verfügung der Antragsgegnerin vom 24. September 1993 zusteht (eine Klage- bzw. Antragsbefugnis wird z. B. bejaht von BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1973 - BVerwG I C 20/70 -, BVerwGE 42, 141 (142 f.), und vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 31.74 -, BVerwGE 55, 8 (11); Hess. VGH, Beschluß vom 19. Januar 1990 - 10 TH 2262/89 -, EZAR 622 Nr. 8 = InfAuslR 1990, 144 (146); OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 13. Februar 1973 - 2 B 8/73 -, NJW 1973, 2079 L; anderer Ansicht VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 17. September 1992 - 11 S 1704/92 -, NVwZ-RR 1993, 665 f. = VBlBW 1993, 184 (189 f.)).
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